wissenswertes

wissenswertes

Geburt ist keine Krankheit - 16 Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

  1. Die gesamte Öffentlichkeit sollte über die verschiedenen Verfahren der Geburtshilfe informiert sein, damit es jeder Frau möglich ist, die für sie richtige Art und Weise der Geburtshilfe zu finden.

  2. Die Ausbildung der Hebammen und aller Berufsgruppen, die die Frau und das Kind rund um die Geburt betreuen, müssen gefördert werden. Die Betreuung einer normalen Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett gehört zum Aufgabenbereich der Hebammen und der angrenzenden Berufe.

  3. Alle Krankenhäuser sollten den schwangeren Frauen Informationen über die von ihnen praktizierte Geburtshilfe (z.B. die Höhe ihrer Kaiserschnittrate) frei zugänglich machen.

  4. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für eine Kaiserschnittrate über 10 bis 15 %.

  5. Einmal Kaiserschnitt muss nicht für alle folgenden Geburten auch Kaiserschnitt bedeuten. Nach einer solchen Operation, bei der die Gebärmutter an einer tiefliegenden Stelle geöffnet wurde, kann eine vaginale Entbindung angestrebt werden, wenn im Notfall schnell ein Eingriff durchgeführt werden kann.

  6. Es gibt keine Beweise dafür, dass routinemäßige elektronische Dauerüberwachung der kindlichen Herztöne einen positiven Einfluss auf den Ausgang der Geburt hat.

  7. Für eine Rasur der Schamhaare oder einen Einlauf vor der Geburt besteht kein Anlass.

  8. Während der Wehentätigkeit sollten schwangere Frauen nicht auf dem Rücken liegen. Sie sollten angeregt werden, während der Wehen herumzulaufen und sich frei zu entscheiden, in welcher Position sie gebären möchten.

  9. Routinemäßige Dammschnitte sind nicht zu rechtfertigen.

  10. Geburtseinleitungen sollten nicht aus Bequemlichkeit stattfinden. Verabreichungen von Wehenmitteln sollten nur nach strenger medizinischer Indikation erfolgen.

  11. Schmerzstillende und betäubende Medikamente sollten nicht routinemäßig, sondern nur zur Behandlung oder Verhütung einer Geburtskomplikation eingesetzt werden.

  12. Für eine frühzeitige Eröffnung der Fruchtblase als Routineeingriff gibt es keine wissenschaftliche Begründung.

  13. Das gesunde Neugeborene gehört zu seiner Mutter, wenn es der Zustand von beiden erlaubt. Die Beobachtung des Kindes rechtfertigt nicht die Trennung von der Mutter.

  14. Nach der Geburt sollte der Mutter möglichst bald Gelegenheit zum Stillen gegeben werden.

  15. Geburtshilfliche Einrichtungen, die mit dem Einsatz von Technik kritisch umgehen und emotionale, psychische und soziale Aspekte in den Vordergrund stellen, sollten bekannt gemacht werden. Diese Projekte sollten gefördert werden, um als Modelle für andere geburtshilfliche Einrichtungen zu dienen und die Einstellung zur Geburtshilfe in der Öffentlichkeit zu verändern.

  16. Regierungen sollten über die Schaffung von Bestimmungen nachdenken, die den Einsatz neuer Geburtstechnologien nur nach angemessener Prüfung erlauben.

Diese Empfehlungen sind Teil des im April 1985 veröffentlichten Berichtes Appropriate Technology for Birth der Weltgesundheitsorganisation. Zu beziehen ist der vollständige Bericht von der WHO Regional Office for Europa, 8 Scherfigovej, Kopenhagen, Dänemark.
Plakatentwurf und Übersetzung mit Genehmigung und Unterstützung der WHO: Kontakt- und Beratungsstelle des Geburtshauses für eine selbstbestimmte Geburt e.V., Gardes-du-Corps-Str. 4, 1000 Berlin 19


The World Health Organization
WHO Regional Office for Europe (EURO)
Centre of Information on Public Health in the European Region (CIPHER)

Minimale Lineart von einer Pflanze

Wusstest du,

dass das Gesetz Ärzt*innen eine Hinzuziehungspflicht einer Hebamme zur Geburt vorschreibt? Nach dem § 4 HebG ist die Geburtshilfe eine vorbehaltene Tätigkeit zugunsten des Hebammenberufes. Hebammen aber dürfen Geburten auch ohne ärztliche Unterstützung begleiten.

dass Muttermilch pluripotente Stammzellen enthält? Diese Zellen können sich zu jedem weiteren Zelltyp eines Organismus differenzieren.

dass auch die männlichen Kollegen unter uns „Hebamme“ heißen? Der Begriff des „Entbindungspflegers-/helfers“ wurde im Zuge der Reform der Hebammenausbildung zum 01.Januar 2020 aufgehoben.

dass du für die Vorsorgeuntersuchung bei der Hebamme ebenso wie für die Termine bei der/dem Gynäkolog*in von deiner Arbeitszeit freigestellt wirst? §7 im Mutterschutzgesetz verfasst dein Recht darauf.

Nützliche Links

Minimale Lineart von einer Sonne

#herzundbauch

© 2023 herzundbauchhebamme.de